Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Landespresse- und Informationsamt ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.sportland.nrw und wurde zum Launch der Seite am 1. Juni 2021 erstellt.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 12.04.2021 – 19.04.2021 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.

Die getesteten Seiten sind:

 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen teilweise barrierefrei:

  • Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Bedienelemente, teilweise erfüllt.
    Grund: In der Navigation wurde ein falscher Alternativtext für das Such-Icon hinterlegt.
    Status: Der Alternativtext wurde angepasst. Erneute Überprüfung durch KBIT steht aus.
  • Auf den Seiten Startseite, Wintercup Bob, Spitzen- und Leistungssport und Neuigkeiten ist der Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte, teilweise erfüllt.
    Grund: Die hinterlegten Alternativtexte waren zu lang oder wurden nicht ausgegeben.
    Status: Die Alternativtexte wurden angepasst. Alle Alternativtexte werden nun ausgegeben. Erneute Überprüfung durch KBIT steht aus.
  • Auf den Seiten Startseite, Suchergebnisse und Neuigkeiten ist der Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften, teilweise erfüllt.
    Grund: Die Überschriftenstruktur wurde nicht hierarchisch korrekt aufgebaut. (Startseite)
    Ebenfalls wurden Aktionsschaltflächen als Überschrift ausgezeichnet. (Suchergebnisse und Neuigkeiten)

    Status: Die Überschriftenstruktur wurde angepasst. Aktionsschaltflächen sind nicht mehr als Überschrift ausgezeichnet. Erneute Überprüfung durch KBIT steht aus.
  • Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar und Prüfschritt 2.5.3a Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens, teilweise erfüllt.
    Grund: Die Schaltflächen im Menü für die Sprachumschaltung werden nicht vorgelesen.
    Status: Umsetzung erfolgt im Rahmen einer funktionellen Überarbeitung der Sprachumschaltung. Umsetzung ist damit ausstehend.
  • Auf der Seite Kontakt ist der Prüfschritt 1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar, teilweise erfüllt.
    Grund: Die hinterlegten Beschriftungen der Checkboxen werden nicht vorgelesen.

    Status: Die Beschriftungen wurden angepasst und werden nun ausgegeben. Erneute Überprüfung durch KBIT steht aus.
  • Auf der Seite Kontakt ist der Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck, teilweise erfüllt.
    Grund: Die automatische Ausfüllung der Felder Vorname, Nachname und E-Mail wurde nicht vollständig umgesetzt.

    Status: Die Felder wurden angepasst und werden nun vom Browser automatisch mit den hinterlegten und bekannten Daten ausgefüllt. Erneute Überprüfung durch KBIT steht aus.
  • Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 2.5.3a Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens, teilweise erfüllt.
    Grund: Die Schaltflächen im Menü für die Social Media Einstellungen werden nicht vorgelesen.
    Status: Schaltflächen wurden angepasst. Erneute Überprüfung durch KBIT steht aus.

Anpassungen an der Webseite werden in Rahmen der Möglichkeiten des zugrundeliegenden CMS Drupal angestrebt.

 

Feedback und Kontakt

Sind euch Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder habt ihr Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann könnt ihr euch gerne bei uns melden. Bitte benutzt dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website.

Bitte beachtet, dass mit dem Absenden des Formulars die von euch angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachtet hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Alternativ könnt ihr uns gerne per E-Mail euer Anliegen schildern. Nutzt hierzu die folgende Adresse sportland.nrw.kontakt@stk.nrw.de

Ihr könnt uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Abteilung Sport und Ehrenamt
40190 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 837-01

 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle könnt ihr an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle findet ihr hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Solltet ihr auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, könnt ihr die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ihr braucht auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW findet ihr hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik