Information zur Umsetzung des neuen Sportstättenförderprogramms

16.11.2018

Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 30.10.2018 beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2019 ein Förderprogramm für Sportvereine und Sportverbände mit einem Volumen von 300 Mio. Euro aufzulegen. Mit diesem Programm, dass alle bisherigen Förderprogramme ergänzt, soll bis 2022 der Modernisierungs- und Sanierungsstau an den Sportstätten, die sich in der Trägerschaft der Sportvereine und Sportverbände befinden, spürbar reduziert werden (siehe Pressemitteilung vom 30.10.2018).
Grundsätzlich besteht daher kein unmittelbarer Förderzugang für Kommunen. Da aber auch Sportvereine und Sportverbände antragsberechtigt sein werden, die über langfristige Pacht- oder Mietverträge zur Nutzung kommunaler Sportstätten verfügen, werden auch Sportstätten von diesem Programm profitieren, die sich im Eigentum der Kommune befinden.
Derzeit werden die Ausgestaltung des Förderprogramms sowie die weiteren Verfahrensschritte innerhalb der Landesregierung unter Beteiligung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sowie der NRW.BANK abgestimmt. Dies beinhaltet unter anderem Fragen zum Antragsverfahren, zum genauen Programmstart in 2019, zur Förderfähigkeit, zu Antragsberechtigten und zur Verteilung der Fördermittel. Daher wird um Verständnis gebeten, dass hierzu zum jetzigen Zeitpunkt keine näheren Angaben gemacht werden können. Sobald auf der Grundlage des durch den Landtag im Dezember 2018 verabschiedeten Haushaltsplans 2019 der entsprechende Förderaufruf und die Förderrichtlinien erarbeitet sind, wird hierüber umfassend informiert.