Förderung von Sportveranstaltungen

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Zuschüssen herausragende Sportereignisse wie nationale und internationale Meisterschaften, die in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

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Highlights 2023 im Sportland.NRW

Das waren einige der vielen Highlights in unserem Sportland.NRW: die Finals, das CHIO in Aachen, Spitzen-Tennis in Halle/Westfalen, die Ruhr Games, Kanu und Para Kanu-WM, die europäischen Titelkämpfe im Hockey und Volleyball, die Invictus Games – sowie zum Abschluss des Sportjahres eine besondere Auszeichnung für die größten Talente im Sportland.NRW, die felix awards.

Finanzielle Zuschüsse
Auch im kommenden Jahr stehen wieder Landesmittel zur Förderung von Sportveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Sportfachverbände, Sportvereine oder Kommunen unseres Landes, die im kommenden Jahr nationale oder internationale Meisterschaften bzw. sonstige herausragende Sportveranstaltungen ausrichten, haben grundsätzlich die Möglichkeit, Landesmittel zur Förderung von Sportveranstaltungen zu erhalten.
Die Bereitstellung von Fördermitteln des Landes und das Fördervolumen ist jedoch neben dem Stellenwert des jeweiligen Sportereignisses im Veranstaltungskalender des Landesfachverbandes bzw. des entsprechenden Bundesfachverbandes abhängig von der Höhe der Mittel, die für das kommende Jahr für diesen Zweck tatsächlich zur Verfügung stehen.
Förderanträge stellen
Förderanträge für Sportveranstaltungen, für die eine Zuwendung aus Landesmitteln erbeten wird, sind bis zum 30. November des Vorjahres an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Sport und Ehrenamt zu richten. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen, die der jeweilige Fachverband selbst ausrichtet, als auch für solche Veranstaltungen, die unter Federführung durch Mitgliedsvereine oder Kommunen ausgerichtet werden.
Dem Förderantrag für die jeweilige Veranstaltung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Hieraus müssen alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Sportereignis stehenden Einnahmen und Ausgaben hervorgehen. Veranstaltungen können grundsätzlich nur dann mit Landesmitteln bezuschusst werden, wenn die entsprechenden Förderanträge rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos zu beantragen.

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Sportland.nrw Logo auf Rasenfläche

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Weitere Logovarianten und Dateitypen (.png, .eps) können per E-mail an sportland.nrw.kontakt(at)stk.nrw.de angefragt werden.